28 Tage
So lange ist Ihr Rezept gültig
Die Behandlung soll innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Steht „dringlicher Behandlungsbedarf“ auf der Verordnung, sind es 14 Tage.
Rezept & Kosten
Fristen, Abkürzungen, Zuzahlung: Auf einer Heilmittelverordnung steht viel Kleingedrucktes. Hier finden Sie die Antworten in Klartext – und wenn etwas unklar bleibt, rufen Sie uns einfach an.
28 Tage
Die Behandlung soll innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Steht „dringlicher Behandlungsbedarf“ auf der Verordnung, sind es 14 Tage.
14 Tage
Zwischen zwei Terminen sollten nicht mehr als 14 Tage liegen. Längere Pausen sind möglich, wenn ein medizinischer Grund vorliegt – sagen Sie uns einfach Bescheid.
Kein Rezept?
Als sektorale Heilpraktiker dürfen wir Sie auch ohne ärztliche Verordnung behandeln. Sie brauchen also nicht erst einen Arzttermin.
Die Fristen
Damit eine Verordnung gültig bleibt, sind zwei Zeitpunkte wichtig: der Start und die Abstände dazwischen. Beides ist unkompliziert – solange Sie früh anrufen.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Heilmittelverordnung aus. Ab dem Ausstellungsdatum läuft die Frist.
So viel Zeit haben Sie bis zur ersten Behandlung. Ist „dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, sind es nur 14 Tage. Steht ein späterer Behandlungsbeginn auf dem Rezept, gilt dieses Datum.
Zwischen zwei Terminen sollen nicht mehr als 14 Tage liegen. Längere Unterbrechungen brauchen einen medizinischen Grund – melden Sie sich vorher bei uns, dann finden wir eine Lösung.
Am Ende der Verordnung schauen wir gemeinsam, wie es weitergeht: neues Rezept, Training am Gerät, ein Präventionskurs – oder einfach ein gutes Eigenprogramm für zu Hause.
Klartext
KG, MT, KGG, MLD – auf der Verordnung steht selten ein ganzes Wort. Hier die gängigsten Kürzel und was sich dahinter verbirgt.
KG
Krankengymnastik
Die klassische Einzelbehandlung mit Übungen und manuellen Techniken.
KG-Gerät / KGG
Medizinisches Gerätetraining nach Plan – bei uns an MILON & FIVE.
MT
Manuelle Therapie
Gezielte Griff- und Mobilisationstechniken für Gelenke und Gewebe.
KG-ZNS
Krankengymnastik ZNS
Spezielle Behandlung bei neurologischen Erkrankungen (z. B. PNF, Bobath).
MLD
Manuelle Lymphdrainage
Sanfte Entstauungstechnik, meist mit Kompression. Als MLD-30, -45 oder -60 verordnet.
KMT
Klassische Massagetherapie
Massage zur Lockerung und Durchblutungsförderung.
WT / Fango
Wärmetherapie
Fango, Heißluft oder Heiße Rolle – meist ergänzend zur Hauptbehandlung.
KT / Kryo
Kältetherapie
Kälteanwendung, häufig bei akuten Reizzuständen.
ET
Elektrotherapie
Elektrische Impulse zur Schmerzlinderung und Muskelaktivierung.
US
Ultraschalltherapie
Tiefenwirksame Schallwellen bei Sehnen- und Gelenkbeschwerden.
HB
Hausbesuch
Behandlung bei Ihnen zu Hause – muss ärztlich begründet sein.
Das zweistellige Kürzel oben auf dem Rezept ordnet Ihre Beschwerden einer Gruppe im Heilmittelkatalog zu. Davon hängt ab, welche Heilmittel und wie viele Einheiten verordnet werden dürfen. Teilweise sind die Gruppen zusätzlich nummeriert (etwa ZN1 und ZN2 oder AT1 bis AT3).
Kosten
Ihre Krankenkasse trägt die Behandlung. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung. Dieses Geld behalten wir nicht – es ist gesetzlich vorgeschrieben und geht an Ihre Kasse.
Unter 18 Jahren oder mit Befreiungsbescheinigung: keine Zuzahlung.
Sie möchten ohne Verordnung kommen oder über die verordnete Menge hinaus weitermachen? Dann rechnen wir direkt mit Ihnen ab – zu Preisen, die wir Ihnen vorher nennen.
Auch als Akuttermin kurzfristig möglich.
Sie erhalten eine Rechnung für Ihre Versicherung. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab. Auf Wunsch stellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag aus.
Beihilfeberechtigte: Bitte Ihre Beihilfestelle vorab fragen.
Die genaue Summe hängt von den verordneten Heilmitteln, der Anzahl der Einheiten und den jeweils gültigen
Vergütungssätzen ab. Sagen Sie uns, was auf Ihrem Rezept steht – wir rechnen es Ihnen vorab aus.
Angaben nach § 61 SGB V, Stand Juli 2026.
Direktzugang
Auf einen Arzttermin warten, um dann auf einen Physiotermin zu warten – das kostet Wochen, in denen sich Beschwerden festsetzen. Als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie dürfen wir Sie auch ohne ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln.
Häufige Fragen
Die Behandlung soll innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Hat die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, verkürzt sich die Frist auf 14 Tage. Ist auf der Verordnung ein späterer Behandlungsbeginn angegeben, zählt dieses Datum. Rufen Sie am besten gleich nach dem Arztbesuch an – dann liegt die Frist gar nicht erst eng.
Rufen Sie uns trotzdem an. Je nachdem, wie viel Zeit vergangen ist und warum, gibt es unterschiedliche Wege: Manchmal kann die Arztpraxis das Ausstellungsdatum korrigieren oder eine neue Verordnung ausstellen. Wichtig ist, dass Sie nicht einfach abwarten – wir klären das gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis.
In der Regel sollen zwischen zwei Behandlungen nicht mehr als 14 Tage liegen. Eine längere Pause ist möglich, wenn ein medizinischer Grund vorliegt (zum Beispiel eine Erkrankung) – das wird dann auf der Verordnung dokumentiert. Ein geplanter Urlaub zählt nicht automatisch dazu. Sprechen Sie uns vorher an, dann planen wir Ihre Termine so, dass die Verordnung nicht verfällt.
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen eine gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Diese Zuzahlung geht nicht an uns, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben und wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Wie hoch die Summe konkret ausfällt, hängt von den verordneten Heilmitteln und der Anzahl der Einheiten ab – wir rechnen sie Ihnen vor dem Start gern genau aus. (Stand: Juli 2026.)
Ja. Zuzahlungen zählen auf Ihre jährliche Belastungsgrenze. Ist diese erreicht, stellt Ihre Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres aus. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich befreit. Bringen Sie Ihre Befreiungsbescheinigung einfach zum ersten Termin mit.
Ja. Wir sind sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie und dürfen Sie deshalb auch ohne ärztliche Verordnung untersuchen und behandeln – das nennt sich Direktzugang. Sie sparen sich damit den Umweg über den Arzttermin. Die Behandlung ist in diesem Fall eine Selbstzahlerleistung; wir sagen Ihnen die Kosten vorher transparent.
Das hängt davon ab, was Sie brauchen und wie lange die Behandlung dauert. Wir nennen Ihnen die Preise vorab am Telefon oder beim Erstgespräch – ohne Überraschungen auf der Rechnung. Rufen Sie uns dazu einfach an.
Das legt die Ärztin oder der Arzt anhand des Heilmittelkatalogs fest – abhängig von Ihrer Diagnosegruppe. Üblich sind sechs Einheiten je Verordnung; bei bestimmten Diagnosen sind auch größere Verordnungsmengen oder ein langfristiger Heilmittelbedarf möglich. Reicht die verordnete Menge nicht aus, sprechen wir das rechtzeitig mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis ab.
In der Regel kommen Sie ein- bis zweimal pro Woche. Eine Einheit Krankengymnastik dauert je nach Verordnung etwa 20 bis 30 Minuten, Manuelle Therapie ähnlich, Krankengymnastik am Gerät rund 60 Minuten. Wir nehmen uns bewusst Zeit für Sie und planen die Termine so, dass sie in Ihren Alltag passen.
Beide dürfen verordnen. Auch Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Krankengymnastik am Gerät ausstellen. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit, nicht die Fachrichtung.
Solange die Behandlungsserie noch nicht begonnen hat, können Sie Ihre Verordnung frei bei einer zugelassenen Praxis Ihrer Wahl einlösen. Ist die Serie bereits gestartet, sprechen Sie uns bitte an – ein Wechsel mitten in der Verordnung braucht etwas Abstimmung, ist aber grundsätzlich lösbar.
Bei einer Blankoverordnung legt die Ärztin oder der Arzt nur die Diagnose fest – welches Heilmittel in welcher Menge und Frequenz sinnvoll ist, entscheiden wir als Therapeuten. In der Physiotherapie ist das seit November 2024 möglich, zunächst für ausgewählte Schultererkrankungen. Ob Ihre Verordnung dazugehört, sehen wir gemeinsam auf dem Rezept.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte brauchen ebenfalls eine ärztliche Verordnung, sind aber nicht an den Heilmittelkatalog der gesetzlichen Kassen gebunden. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Wie viel erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Tarif – klären Sie das im Zweifel vorab mit Ihrer Versicherung.
Selbst getragene Kosten – also Zuzahlungen oder Selbstzahlerleistungen – können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sammeln Sie dafür Ihre Quittungen. Für die konkrete Beurteilung ist Ihr Steuerbüro die richtige Adresse; wir stellen Ihnen die Belege selbstverständlich aus.
Diese Seite erklärt die allgemeinen Regelungen der Heilmittel-Richtlinie und ersetzt keine individuelle Beratung. Im Einzelfall entscheiden Ihre Krankenkasse und Ihre verordnende Arztpraxis. Fragen Sie uns – wir schauen gemeinsam auf Ihr Rezept.
Schicken Sie uns eine Terminanfrage oder rufen Sie an – wir prüfen die Fristen mit Ihnen und finden einen Termin, der passt. Auch ohne Rezept.