Gut zu wissen

Eine Empfehlung, die Bewegung verschreibt

Das Bewegungs- & Präventionsrezept ist eine schriftliche Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes: regelmäßig trainieren, bevor Beschwerden entstehen oder zurückkehren — angelehnt an bekannte ärztliche Bewegungsempfehlungen.

  • Keine Genehmigung nötig. Sie melden sich einfach direkt bei uns an.
  • Freie Wahl. Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihre Empfehlung einlösen.
  • Bezuschusst. Zertifizierte § 20-Kurse erstatten viele Kassen zu 80–100 %.
  • Sofort startklar. Beim Gerätetraining gibt es keine festen Kurstermine – Sie beginnen jederzeit.

Hinweis: Das Bewegungsrezept ist eine ärztliche Empfehlung und keine Heilmittelverordnung nach § 32 SGB V. Für Krankengymnastik auf Verordnung sind Sie bei uns natürlich ebenso richtig – zu unseren Therapieleistungen.

So einfach geht's

In drei Schritten eingelöst

  1. 01

    Rezept mitbringen

    Bringen Sie Ihre Bewegungsempfehlung einfach mit in die Praxis – oder fragen Sie Ihren Platz direkt online an. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht nötig.

  2. 02

    Anamnese & Einweisung

    Wir nehmen uns Zeit für Sie: persönliche Eingangsanamnese, ausführliche Geräteeinweisung und ein Training, das zu Ihrer Empfehlung passt.

  3. 03

    Trainieren & Zuschuss sichern

    Sie trainieren flexibel zu Ihren Zeiten. Nach dem Kurs erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung – viele Krankenkassen erstatten 80–100 % der Kursgebühr.

Platz anfragen 02734 4794015

Ihre Möglichkeiten

So lösen Sie Ihre Empfehlung ein

Alle Angebote sind nach § 20 SGB V zertifiziert und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst – Sie wählen, was zu Ihrer Empfehlung passt.

Rückenschule

Bei empfohlener Rückenkräftigung: rückengerechtes Verhalten und gezielte Übungen gegen Rückenschmerzen – nachhaltig und alltagstauglich.

  • § 20 SGB V zertifiziert
  • Kleine Gruppen
  • Persönliche Anleitung
Platz anfragen

Funktionelle Fitness

Für die allgemeine Bewegungsempfehlung: Ganzkörper-Training, das Kraft, Stabilität und Beweglichkeit für einen beschwerdefreien Alltag verbindet.

  • § 20 SGB V zertifiziert
  • Kleine Gruppen
  • Persönliche Anleitung
Platz anfragen

Wie viel Ihre Kasse erstattet? Zum Krankenkassen-Check auf unserer Präventionsseite.

Vor Ort in Freudenberg

Ihre Praxis im Herzen von Freudenberg

Sie finden uns in der Färberstraße 7 in 57258 Freudenberg – wenige Schritte vom Mórer Platz, gut erreichbar aus dem gesamten Siegerland: aus Siegen, Kreuztal, Wenden und den Freudenberger Ortsteilen. Parken können Sie direkt in der Färberstraße (3 Stunden mit Parkscheibe) oder auf dem Parkdeck (Zufahrt „Zum Kurpark“); die Buslinien R37, R38 und 290 halten am Mórer Platz.

Auf über 400 m² trainieren Sie an modernen MILON- & FIVE-Geräten – begleitet von einem Team aus erfahrenen Physiotherapeuten, das Ihre ärztliche Empfehlung in ein sicheres, wirksames Training übersetzt.

Häufige Fragen

Bewegungsrezept, Kosten & Erstattung

Noch eine andere Frage? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Was ist ein Bewegungsrezept (Bewegungsempfehlung)?

Ein Bewegungs- & Präventionsrezept ist eine schriftliche Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, regelmäßig und gezielt zu trainieren – zum Beispiel im Gerätetraining oder in einem zertifizierten Präventionskurs. Es ist an bekannte ärztliche Bewegungsempfehlungen angelehnt und keine Heilmittelverordnung, sondern eine ärztliche Empfehlung, die Sie frei einlösen können.

Wie löse ich mein Bewegungsrezept in Freudenberg ein?

Ganz unkompliziert: Bringen Sie die Empfehlung mit in unsere Praxis in der Färberstraße 7 in 57258 Freudenberg – oder fragen Sie Ihren Platz direkt online an. Wir besprechen mit Ihnen, welches Angebot zu Ihrer Empfehlung passt, und starten mit Eingangsanamnese und Geräteeinweisung.

Muss meine Krankenkasse das Bewegungsrezept genehmigen?

Nein. Da es sich um eine Empfehlung und nicht um eine Heilmittelverordnung handelt, ist keine Genehmigung nötig. Sie melden sich einfach bei uns an. Für zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V erhalten Sie nach der Teilnahme eine Bescheinigung für die Erstattung durch Ihre Krankenkasse.

Was kostet die Einlösung – und was zahlt die Krankenkasse?

Sie zahlen die Kursgebühr zunächst selbst – der Einstieg ins Gerätetraining kostet zum Beispiel 149 € für 8 Einheiten inklusive Eingangsanamnese und Einweisung. Nehmen Sie an mindestens 6 von 8 Einheiten teil, erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen 80–100 % der Gebühr, viele fördern bis zu 2 Kurse pro Jahr. Die genaue Höhe zeigt Ihnen unser Krankenkassen-Check auf der Präventionsseite.

Worin unterscheidet sich das Bewegungsrezept von einer Heilmittelverordnung?

Eine Heilmittelverordnung (das „rosa Rezept“ für Krankengymnastik & Co.) ist eine Kassenleistung mit festem Behandlungsplan. Das Bewegungsrezept ist dagegen eine ärztliche Empfehlung für eigenaktives Training und Prävention – ohne Kassenabrechnung in der Praxis, dafür mit Zuschuss Ihrer Krankenkasse über die § 20-Präventionsförderung und mit völlig freier Zeiteinteilung.

Muss ich das Rezept in einer bestimmten Praxis einlösen?

Nein, Sie haben freie Wahl. Das Bewegungsrezept ist bewusst neutral gehalten – Sie entscheiden selbst, wo Sie trainieren möchten. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie sich für uns entscheiden: mit MILON- & FIVE-Geräten, zertifizierten Kursen und persönlicher Betreuung mitten in Freudenberg.

Kann ich auch ohne Bewegungsrezept teilnehmen?

Ja, jederzeit. Präventionskurse nach § 20 SGB V stehen allen offen – ganz ohne ärztliche Empfehlung oder Verordnung. Der Zuschuss Ihrer Krankenkasse gilt genauso. Das Rezept ist lediglich ein zusätzlicher Anstoß Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

Bewegungsrezept in der Hand?

Dann ist der wichtigste Schritt schon getan. Fragen Sie jetzt Ihren Platz an – wir melden uns kurzfristig für Anamnese und Einweisung.