Die Basisleistung

Auf dem Rezept steht meist nur „KG“. Gemeint ist die klassische Einzelbehandlung – Bewegung, Technik und Anleitung, individuell auf Ihren Befund abgestimmt.

15 bis 25 Minuten

Die Regelbehandlungszeit nach dem Heilmittelkatalog. Was in dieser Zeit passiert, richtet sich nach Ihrem Ziel – nicht nach einem Standardprogramm.

Aktiv und passiv

Übungen unter Anleitung, ergänzt um manuelle Techniken, wenn ein Gelenk oder Gewebe das braucht.

Auf Kassenrezept

Ein reguläres Heilmittel. Es kostet Sie nur die gesetzliche Zuzahlung – oder gar nichts, wenn Sie befreit sind.

Ablauf

Wie eine Behandlung abläuft

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    Befund

    Bevor wir behandeln, schauen wir. Beweglichkeit, Kraft, Belastbarkeit, wo genau es weh tut und wobei. Daraus wird ein Ziel, das Sie im Alltag merken – nicht „mehr Beweglichkeit“, sondern zum Beispiel „ohne Pause zum Einkaufen und zurück“.

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    Behandeln

    Je nach Befund: geführte Bewegung, Kräftigung, Dehnung, Koordination – ergänzt um manuelle Techniken, wo Gewebe oder Gelenk das brauchen.

  3. 3

    Üben lernen

    Der größere Teil der Woche findet ohne uns statt. Deshalb nehmen Sie Übungen mit, die zu Ihrem Tag passen und die Sie sicher ausführen können.

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    Nachsteuern

    Was sich verändert, wird besprochen. Wird eine Übung zu leicht, erhöhen wir. Reizt etwas, nehmen wir zurück.

Anlässe

Wofür Krankengymnastik verordnet wird

Rücken und Nacken

Akute und wiederkehrende Beschwerden, muskuläre Dysbalancen, Verspannung mit Ausstrahlung.

Nach Operationen

Wenn Beweglichkeit und Belastbarkeit schrittweise zurückkommen müssen.

Gelenkbeschwerden

Arthrose, Reizzustände, Bewegungseinschränkung an Schulter, Hüfte, Knie.

Nach Verletzungen

Bänder, Sehnen, Muskulatur – vom Schutz der Heilung bis zum Belastungsaufbau.

Neurologische Bilder

Für ZNS-spezifische Behandlung siehe unsere Seite zu KG-ZNS nach PNF.

Atmung

Atemerleichternde Techniken und Sekretlösung – dazu mehr auf unserer Seite zur Atemtherapie.

Einordnung

Was die Behandlung nicht leisten kann

Krankengymnastik wirkt über Bewegung – und Bewegung braucht Wiederholung. Zwei Termine pro Woche à 20 Minuten sind rund 40 Minuten von 10.080 Minuten Wochenzeit. Was in der Praxis passiert, gibt die Richtung vor; was zwischen den Terminen passiert, entscheidet über das Ergebnis.

Deshalb endet bei uns jede Behandlung mit etwas, das Sie selbst tun können. Und wenn nach der Verordnung Kraft fehlt, ist der nächste Schritt Krankengymnastik am Gerät oder ein Präventionskurs – nicht die Wiederholung derselben Serie.

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Häufige Fragen

Alles zur Krankengymnastik

Was bedeutet „KG“ auf meinem Rezept?

KG steht für Krankengymnastik – die klassische physiotherapeutische Einzelbehandlung. Steht dort „KG-Gerät“ oder „KGG“, ist das medizinische Gerätetraining gemeint, eine eigene Leistung mit längerer Behandlungszeit. Was sonst noch auf einer Verordnung steht und was die Diagnosegruppe bedeutet, erklären wir auf Rezept & Kosten.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Der Heilmittelkatalog gibt für Krankengymnastik eine Regelbehandlungszeit von 15 bis 25 Minuten vor. Wie diese Zeit genutzt wird, hängt vom Befund ab – bei akuten Beschwerden anders als beim Belastungsaufbau nach einer Operation.

Was ist der Unterschied zur Krankengymnastik am Gerät?

Die klassische Krankengymnastik arbeitet mit Ihrem Körpergewicht, mit geführter Bewegung und mit den Händen der Therapeutin. Krankengymnastik am Gerät nutzt medizinische Trainingsgeräte, dauert rund 60 Minuten und zielt auf messbaren Kraftaufbau. Oft ist beides sinnvoll – erst Beschwerden reduzieren, dann Belastbarkeit aufbauen.

Wie viele Einheiten bekomme ich?

Das legt Ihre Arztpraxis anhand der Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog fest. Üblich sind sechs Einheiten je Verordnung, Folgeverordnungen sind bei fortbestehender Notwendigkeit möglich. Wir sagen rechtzeitig Bescheid, wenn sich das Ende einer Serie nähert.

Was ziehe ich an, was bringe ich mit?

Bequeme Kleidung, in der Sie sich bewegen können, und ein großes Handtuch. Dazu Ihre Verordnung und die Gesundheitskarte. Wenn Vorbefunde vorliegen – Arztbrief, Röntgen, MRT – bringen Sie die gern mit.

Geht Krankengymnastik auch ohne Rezept?

Ja. Zwei unserer Therapeuten dürfen Sie als sektorale Heilpraktiker auch ohne ärztliche Verordnung befunden und behandeln – dann als Selbstzahlerleistung. Das ist besonders praktisch, wenn der nächste Arzttermin Wochen entfernt ist.

Ich komme aus Siegen oder dem Siegerland – geht das?

Ja. Ihre Verordnung können Sie bei jeder zugelassenen Praxis in Deutschland einlösen, unabhängig von Wohnort und Bundesland. Viele unserer Patientinnen und Patienten kommen aus Siegen, Kreuztal, Netphen, Wilnsdorf und dem unteren Siegtal zu uns nach Freudenberg.

Rezept in der Hand?

Oder auch ohne – wir schauen uns an, woher die Beschwerden kommen.

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